Praktisches

Terminanfragen für Gruppen

 

Bitte beachten Sie: Die Termine für Führungen und Studientage sind längerfristig weitestgehend ausgebucht.

Bis Juli 2025 sind vereinzelt Nachmittagstermine, Termine an Wochenenden und an Feiertagen buchbar sowie in den niedersächsischen Ferien (Ausnahme Ferien zum Jahreswechsel wegen Schließzeit).

Bitte wenden Sie sich dazu an die Besucheranmeldung: besucheranmeldung@stiftung-ng.de

Termine für den Zeitraum ab Juli 2025 werden im Laufe des Herbstes buchbar werden. Zu diesem Zweck richten wir ein neues Terminbuchungssystem ein und hoffen auf Ihre Geduld.

Wir werden dazu an dieser Stelle rechtzeitig (mindestens 7 Tage im voraus) über den Start der Terminbuchung informieren.

Wir informieren Sie gerne per Email rechtzeitig über den Start der Terminbuchung:

Anmeldung zur Emailbenachrichtigung

Vorbereitung eines Besuchs

 

Zur Vorbereitung Ihres Besuches empfehlen wir Ihnen unseren Pageflow "Bergen-Belsen. Kein gewöhnlicher Ausflug" und die digitalen Bildungsmaterialien. Die Pageflow-Webanwendung richtet sich an Schüler_innen und enthält einige historische Daten und Informationen zum Ablauf einer Führung. Sie können den Link gerne im Vorfeld mit Ihrer Lerngruppe teilen. Die Bildungsmaterialien umfassen unterschiedliche Dokumente, Quellen und Ausschnitte aus Zeitzeug_inneninterviews. Es beinhaltet unterschiedlichen Themen rund um die Geschichte Bergen-Belsens und darüber hinaus auch einiges zur Geschichte des Nationalsozialismus allgemein, die Shoa und den Zweiten Weltkrieg.

Teilnahmebeiträge

 

Die Gedenkstätte Bergen-Belsen erhebt für alle Führungen und Studientage einen einheitlichen Teilnahmebeitrag von drei Euro (ermäßigt zwei Euro) pro Person. Dieser Beitrag dient dazu, das Betreuungsangebot der Gedenkstätte zu erweitern und zu verbessern. Die Gruppen werden gebeten, den Beitrag am vereinbarten Termin vor Ort zu bezahlen.

Förderung von Gedenkstättenfahrten

 

Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten gewährt auf Antrag Zuschüsse zu Gedenkstättenfahrten bis zur Höhe von 50 Prozent der Fahrtkosten. Damit soll in erster Linie jungen Menschen im Zusammenhang mit schulischen und außerschulischen Bildungsmaßnahmen der Besuch einer Gedenkstätte in Niedersachsen ermöglicht werden. Die notwendigen Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Team

 

Die Bildungsveranstaltungen werden von Mitarbeiter_innen der Abteilung Bildung und Begegnung sowie  Honorarkräften und abgeordneten Lehrkräften durchgeführt.