Strafverfolgung

Im Konzentrationslager Bergen-Belsen waren insgesamt mindestens 480 Personen als Wachleute oder Angehörige des Kommandanturstabs eingesetzt, darunter etwa 45 Frauen. Nur wenige mussten sich je für ihre Taten vor Gericht verantworten. 

Die größte Aufmerksamkeit erregte der erste „Belsen Trial“ der britischen Militärjustiz vom Herbst 1945 in Lüneburg. Da viele der Angeklagten vor ihrer Versetzung nach Bergen-Belsen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz tätig gewesen waren, beschloss das Gericht, die dort verübten Verbrechen ebenfalls zu verhandeln.

Zwischen 1947 und 1949 fanden Spruchgerichtsverfahren gegen ehemalige Mitglieder des Personals des KZ Bergen-Belsen statt. Die deutsche Justiz führte nur ein einziges Gerichtsverfahren durch, das in Bergen-Belsen verübte Straftaten zum Gegenstand hatte. 

Die Verbrechen von Wehrmachtsoldaten an den sowjetischen Kriegsgefangenen in Bergen-Belsen, Fallingbostel, Wietzendorf und Oerbke wurden von der Justiz nie geahndet. Zwei Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Gestapo Hamburg wegen der „Aussonderung“ von Kriegsgefangenen zur späteren Ermordung im KZ Sachsenhausen wurden 1970 und 1971 eingestellt.

  • Belsen Trial

    Belsen Trial

    Unmittelbar nach der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen leitete die britische Militärjustiz eine Untersuchung der dort verübten Verbrechen ein. Vom 17. September bis zum 17. November 1945 mussten sich 44 Männer und Frauen vor einem britischen Militärgericht in Lüneburg verantworten. 

    Angeklagt waren neben dem ehemaligen Lagerkommandanten Josef Kramer sechzehn weitere SS-Männer, sechzehn SS-Aufseherinnen sowie elf frühere Funktionshäftlinge. Das Verfahren wurde nach britischem Militärstrafrecht geführt, die Anklage beschränkte sich auf den Straftatbestand der Kriegsverbrechen. Dagegen waren die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg im Jahre 1946 auch wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „Verbrechen gegen den Frieden“ angeklagt. 

    Weit über hundert Vertreter_innen deutscher und internationaler Medien berichteten ausführlich über den Prozessverlauf in Lüneburg. Sie informierten die Öffentlichkeit nicht nur über das Massensterben von Bergen-Belsen, sondern auch über die Vergasungen in Auschwitz-Birkenau. Nach zwei Monaten intensiver Befragung von Zeug_innen verkündeten die Richter elf Todesurteile, unter anderem gegen den Kommandanten Josef Kramer, die Oberaufseherin Elisabeth Volkenrath sowie den letzten Lagerarzt Fritz Klein. Sie wurden am 13. Dezember 1945 im Zuchthaus von Hameln vollstreckt. 

    Vierzehn Angeklagte sprach das Gericht frei. In den übrigen Fällen verhängten die Richter Freiheitsstrafen zwischen einem und fünfzehn Jahren, die jedoch meist im Zuge nachfolgender Revisionen und Gnadenerlasse erheblich reduziert wurden. In zwei weiteren Militärgerichtsprozessen 1946 und 1948 standen nochmals neun Mitglieder des Lagerpersonals von Bergen-Belsen vor Gericht.

     
  • Deutsche Verfahren

    Deutsche Verfahren

    Die sogenannten Spruchgerichte wurden auf Anweisung der Alliierten eingerichtet, um Personen abzuurteilen, die Mitglied der Gestapo, der SS oder anderer verbrecherischer Organisationen gewesen waren. Zwischen 1947 und 1949 wurden Spruchgerichtsverfahren gegen mindestens 46 ehemalige Angehörige des Wach- und Kommandanturpersonals des KZ Bergen-Belsen eingeleitet. Fast die Hälfte der Verfahren wurde eingestellt. In sechzehn Fällen wurden die Angeklagten zu Freiheitsentzug zwischen 120 Tagen und zweieinhalb Jahren oder zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. In diesen Fällen erklärten die Richter die Strafen aber aufgrund der zumeist mehrjährigen Internierung der Angeklagten für bereits vollständig verbüßt. 

    Die deutsche Justiz führte nur ein Gerichtsverfahren durch, das in Bergen-Belsen verübte Straftaten zum Gegenstand hatte. In diesem Prozess vor dem Landgericht Jena wurde 1949 ein ehemaliger SS-Unterscharführer freigesprochen. Weder in der Bundesrepublik noch in der DDR wurden danach weitere Verfahren zu Bergen-Belsen durchgeführt. Die wenigen Ermittlungen, die von der zuständigen Staatsanwaltschaft Lüneburg eingeleitet wurden, endeten mit Einstellung. 

    Insgesamt sind mehr als 200 SS-Leute aus Bergen-Belsen namentlich bekannt, die nie vor Gericht gestanden haben.