Strafverfolgung

Im Konzentrationslager Bergen-Belsen waren insgesamt mindestens 480 Personen als Wachleute oder Angehörige des Kommandanturstabs eingesetzt, darunter etwa 45 Frauen. Nur wenige mussten sich je für ihre Taten vor Gericht verantworten.

Die größte Aufmerksamkeit erregte der erste „Belsen Trial“ der britischen Militärjustiz vom Herbst 1945 in Lüneburg. Da viele der Angeklagten vor ihrer Versetzung nach Bergen-Belsen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz tätig gewesen waren, beschloss das Gericht, die dort verübten Verbrechen ebenfalls zu verhandeln.

Zwischen 1947 und 1949 fanden Spruchgerichtsverfahren gegen ehemalige Mitglieder des Personals des KZ Bergen-Belsen statt. Die deutsche Justiz führte nur ein einziges Gerichtsverfahren durch, das in Bergen-Belsen verübte Straftaten zum Gegenstand hatte.

Die Verbrechen von Wehrmachtsoldaten an den sowjetischen Kriegsgefangenen in Bergen-Belsen, Fallingbostel, Wietzendorf und Oerbke wurden von der Justiz nie geahndet. Zwei Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Gestapo Hamburg wegen der „Aussonderung“ von Kriegsgefangenen zur späteren Ermordung im KZ Sachsenhausen wurden 1970 und 1971 eingestellt.

© 2012 Stiftung niedersächsische Gedenkstätten