Besuchsinformationen

Die Gedenkstätte Bergen-Belsen liegt in der südlichen Lüneburger Heide, etwa 25 Kilometer entfernt von der Residenzstadt Celle. Sie wird jährlich von mehr als 250 000 Menschen besucht.

Auf den folgenden Unterseiten finden Sie nützliche Hinweise zur Vorbereitung ihrer Fahrt und zu den Angeboten der Gedenkstätte: von A wie Anfahrt bis Z wie Zugänglichkeit.

Gedenkstätte
Bergen-Belsen

Anne-Frank-Platz
29303 Lohheide

Tel.: +49 (0) 5051 – 47 59-200
Fax: +49 (0) 5051 – 47 59-118
Bergen-Belsen@stiftung-ng.de

Hinweise für Ihren Besuch

Der Friedhof und das historische Lagergelände der Gedenkstätte Bergen-Belsen stehen unter dem Schutz des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Die Verantwortung für die Pflege und Gestaltung obliegt der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten.

Wir bitten Sie, bei Ihrem Besuch folgende Regeln zu beachten:

  • Das Aufsichtspersonal der Gedenkstätte nimmt das Hausrecht wahr. Es ist insbesondere berechtigt, gegen Besucher mit menschenfeindlichen oder rassistischen Zeichen bzw. Parolen auf der Kleidung ein Hausverbot auszusprechen;

  • Film- und Fotoaufnahmen sind mit Einschränkungen möglich. Bitte verzichten Sie mit Rücksicht auf lichtempfindliche Dokumente auf die Verwendung von Blitzlicht. Gewerbliche Aufnahmen bedürfen der Erlaubnis der Gedenkstättenleitung;

  • Die Mitnahme von Hunden auf das Gelände der Gedenkstätte ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden Begleithunde für besondere Personengruppen;

  • Bitte nehmen Sie keine Speisen oder Getränke mit in die Ausstellung;

  • Das Tragen von Rucksäcken oder großen Taschen innerhalb der Ausstellung kann zur Behinderung anderer Besucher und/oder Beschädigungen führen. Bitte bringen sie diese ggf. in den Schließfächern im Bereich der zentralen Information unter;

  • Bitte verzichten Sie im Außen- und Friedhofsgelände der Gedenkstätte auf das Rauchen;

  • Das Befahren des Gedenkstättengeländes mit Fahrrädern ist nicht gestattet. Am zentralen Parkplatz finden Sie Bügel zum Anschließen ihres Rades;

  • Kinder im Alter unter 14 Jahren können die Gedenkstätte besuchen. Wir geben jedoch zu bedenken, dass viele der dargestellten Themen und Dokumente das Begreifen von Kindern deutlich überfordern können. Der abgesonderte Raum mit Filmdokumenten aus den ersten Tagen nach der Befreiung des Lagers ist für diese Altersgruppe nicht geeignet.
© 2012 Stiftung niedersächsische Gedenkstätten